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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Angebot
Die Schwimmschule Rülke GmbH (nachfolgend „Schwimmschule“ genannt) bietet unterschiedliche Schwimmkurse an.

1. Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche, Erwachsene
2. Intensiv-Schwimmkurse
3. Baby- und Kleinkind-Schwimmkurse
4. Meerjungfrauen-Schwimmkurse

Ein Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an einer Veranstaltung eines bestimmten Kursleiters besteht nicht.

Vertragslaufzeit/ Verlängerung/ Kündigung Schwimmkurse/ Baby- und Kleinkind-Schwimmkurse
Dieser Vertrag wird für die Dauer eines Kursblockes abgeschlossen, die entsprechenden Veranstaltungstermine sind dem Vertrag angehängt/ werden mit dem Vertrag ausgehändigt.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um den zeitlich anschließenden Kursblock, soweit er nicht von einer der beiden Parteien spätestens 4 Wochen vor dem letzten Veranstaltungstermin gekündigt wird.

Die Kündigung hat schriftlich (per Brief/ Telefax/ Email) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der Schwimmschule.

Die Einteilung in den Folgekurs erfolgt bei den Schwimmkursen nach Leistungsstand des Teilnehmers, bei den Baby- und Kleinkindkursen nach Alter des Kindes.


Vertragslaufzeit Intensiv-Schwimmkurse/ Meerjungfrauenschwimmkurse
Der Intensiv-Schwimmkurs, wie auch der Meerjungfrauen-Schwimmkurs wird als zeitlich abgeschlossener Kurs angeboten, dessen Vertragslaufzeit und jeweilige Veranstaltungstermine sich nach dem auf dem vorliegenden Vertrag vereinbarten Terminen richten.


Preise/ Zahlung/ Fälligkeit
Bei unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% enthalten.
Skonto ist nicht vereinbart.

Die Zahlung des vereinbarten Preises hat vom Kunden ausschließlich auf das umseitig genannte Konto der Schwimmschule Rülke GmbH zu erfolgen. Dies hat unverzüglich nach Unterzeichnung des Vertrages und Rechnungszugang zu erfolgen.

Vor Wertstellung des vereinbarten Preises auf dem Konto der Schwimmschule besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

Nicht wahrgenommene Veranstaltungen, soweit der Teilnehmer an einer/ mehreren Veranstaltungen nicht teilnimmt und die Schwimmschule hieran kein Verschulden trifft, verbleibt es bei dessen voller, ungekürzter Vergütungspflicht. Das Nachholen versäumter Stunden ist nicht möglich.


Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden
Dem Kunden steht das Recht der außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen, vom Kunden unverschuldeten Grundes zu. Dabei handelt es sich insbesondere um einen von den Erziehungsberechtigten des Teilnehmers nicht zu vertretenden beruflich bedingten Wegzuges vom jetzigen Wohnort um mehr als 50 km.

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits zum Kündigungszeitpunkt entstandener Ansprüche der Schwimmschule (insbesondere bzgl. bereits wahrgenommener Veranstaltungen).


Veranstaltungstermine
Es finden keine Veranstaltungstermine während der offiziellen Ferienzeiten der baden-württembergischen Landesregierung statt. Ebenfalls finden keine Kurse an den gesetzlichen deutschen Feiertagen statt.


Veranstaltungsort/ Hausordnung des Schwimmbades/ Verhalten
Die Veranstaltungen finden im Laguna Badeland Weil am Rhein oder anderen vorher benannten Schwimmbädern statt. Die dortige Hausordnung ist zu beachten, sie hängt im Schwimmbad aus. Insbesondere ist es nicht erlaubt, Glasflaschen mit in das Bad zu bringen.


Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern beginnt im Zeitpunkt der Übernahme der Kinder durch den Kursleiter vor Kursbeginn und endet mit deren Übergabe an die betreuende Person nach Kursende.

Kinder ohne Jugendschwimmabzeichen „Bronze“ sind zwingend von deren Bezugsperson bei Beginn der Veranstaltung zu übergeben/ bei Ende wieder zu übernehmen.

Wertgegenstände
Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände mit zu den Veranstaltungen zu bringen. Von Seiten der Schwimmschule wird keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflicht für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Insbesondere in den Umkleideräumen, unverschlossenen Spinden oder den dort liegengelassenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.


Haftung der Schwimmschule
Die Schwimmschule haftet unbeschadet vorstehender Regelungen nicht für Schäden der Teilnehmer, sowie deren Begleitung. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule, deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für Verletzungen und Unfälle der Teilnehmer sowie ihrer Begleitpersonen, sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder, verursacht durch die Teilnehmer oder deren Begleitpersonen vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung, übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.

Ist die Schwimmschule aufgrund höherer Gewalt oder ohne eigenes Verschulden an der fristgemäßen Leistungserbringung gehindert, so wird sie innerhalb angemessener Frist eine entsprechende Nacherfüllung anbieten; ist dies nicht möglich, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei. In diesem Falle besteht eine entsprechend anteilige Rückzahlungspflicht des Preises der Schwimmschule hinsichtlich der nicht durchgeführten Veranstaltungstermine; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Anwendbares Recht
Dieser Vertrag, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung enthält, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Der vom Kunden umseitig unterzeichnete Vertrag ist für beide Vertragsparteien bindend. Der Kunde erhielt drei Tage vor seiner Unterzeichnung den Vertragsentwurf zur Prüfung. Änderungswünsche wurden, soweit nicht umseitig vermerkt, nicht geltend gemacht.


Stand 2023