Folgende Leistungsanforderungen sind zu erreichen:
"Die Prüfungen für jedes einzelne Schwimmzeugnis müssen (nach Abschluss der entsprechenden Ausbildung) in einem Zeitraum von 2 Monaten abgelegt werden, gerechnet vom Tag der ersten erfüllten Bedingung." (Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen)
Teilprüfungsleistungen aus vorherigen Kursen können somit nicht anerkannt werden. Sie müssen in jedem Kurs neu absolviert werden.